Erste Hilfe in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder (9 UE)
Kindertagespflegepersonen sind verpflichtet, alle zwei Jahre an einer Erste-Hilfe-Schulung teilzunehmen. Die Kosten können über die Unfallkasse Baden-Württemberg (UKBW) abgerechnet werden.
So gehen Sie vor:
-
Laden Sie das UKBW-Abrechnungsformular herunter:
Das Formular für Kindertagespflegepersonen finden Sie hier. -
Wählen Sie eine geeignete Ausbildungsstätte:
Eine Abrechnung ist nur bei einer von der UKBW ermächtigten Ausbildungsstelle möglich. -
Füllen Sie das Formular aus:
Tragen Sie alle erforderlichen Daten vollständig ein und bringen Sie das Formular am Kurstag mit. -
Bestätigung am Kurstag:
Die Ausbildungsstätte bestätigt Ihre Teilnahme auf dem Formular mit Stempel und Unterschrift. -
Versand an die UKBW:
Senden Sie das bestätigte Formular eigenständig an die UKBW. - Anerkennung der absolvierten Unterrichtseinheiten:
Nach Erhalt Ihrer Teilnahmebescheinigung leiten Sie diese bitte per E-Mail an Frau De Santis weiter.
Bitte beachten Sie, dass wir grundsätzlich keine Erste-Hilfe-Schulungen anbieten.
Wir bitten Sie daher, die Teilnahme an einem entsprechenden Kurs eigenständig zu organisieren.
Bei Fragen zur Kostenübernahme steht Ihnen die UKBW unter https://www.ukbw.de/ueber-uns/kontakt zur Verfügung.
