Zum Hauptinhalt springen

Barrierefreiheit-Einstellungen

Passen Sie die Webseite an Ihre Bedürfnisse an

Kontrast

Schriftgröße

Klein 100% Groß

Farbfilter

Weitere Optionen

Erste Hilfe in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder (9 UE)

Kategorien: Fortbildung

Kindertagespflegepersonen sind verpflichtet, alle zwei Jahre an einer Erste-Hilfe-Schulung teilzunehmen. Die Kosten können über die Unfallkasse Baden-Württemberg (UKBW) abgerechnet werden.

So gehen Sie vor:

  1. Laden Sie das UKBW-Abrechnungsformular herunter:
    Das Formular für Kindertagespflegepersonen finden Sie hier.

  2. Wählen Sie eine geeignete Ausbildungsstätte:
    Eine Abrechnung ist nur bei einer von der UKBW ermächtigten Ausbildungsstelle möglich.

  3. Füllen Sie das Formular aus:
    Tragen Sie alle erforderlichen Daten vollständig ein und bringen Sie das Formular am Kurstag mit.

  4. Bestätigung am Kurstag:
    Die Ausbildungsstätte bestätigt Ihre Teilnahme auf dem Formular mit Stempel und Unterschrift.

  5. Versand an die UKBW:
    Senden Sie das bestätigte Formular eigenständig an die UKBW.

  6. Anerkennung der absolvierten Unterrichtseinheiten:
    Nach Erhalt Ihrer Teilnahmebescheinigung leiten Sie diese bitte per E-Mail an Frau De Santis weiter.

Bitte beachten Sie, dass wir grundsätzlich keine Erste-Hilfe-Schulungen anbieten.
Wir bitten Sie daher, die Teilnahme an einem entsprechenden Kurs eigenständig zu organisieren.

Bei Fragen zur Kostenübernahme steht Ihnen die UKBW unter https://www.ukbw.de/ueber-uns/kontakt zur Verfügung.

 

Abrechnungsformular-Bsp.jpeg