Kinderschutz in der Kindertagespflege
Was bedeutet Kinderschutz?
Jedes Kind hat das Recht, sicher und gesund aufzuwachsen. Frei von Gewalt und unterstützt durch Erziehung, Bildung und Förderung sollen Kinder und Jugendliche ihre Persönlichkeit und ihre Stärken entwickeln können. Gerade die Jüngsten in der Gesellschaft brauchen besonderen Schutz.
Eltern, denen das Wohl ihrer Kinder am stärksten am Herzen liegt, haben ein Recht auf Erziehung. Weil Erziehung eine schwierige Aufgabe ist, haben Eltern dabei das Recht und die Möglichkeit, vielerlei Hilfen und Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Aber auch Kinder haben eigene Rechte – und Eltern entsprechende Pflichten. Eltern müssen dafür sorgen, dass lebenswichtige Grundbedürfnisse ihrer Kinder - etwa nach Nahrung, nach gesundheitlicher Versorgung, nach einem sicheren Lebensort, nach verlässlichen Bezugspersonen – befriedigt werden. Und sie dürfen die Rechte ihrer Kinder nicht verletzen. Wenn Eltern ihre Erziehungsverantwortung grob vernachlässigen oder missbrauchen, dann greift der Kinderschutz.
Aufgabe der Kindertagespflegepersonen
Durch ihre regelmäßige und in der Regel langfristige Betreuung von Kindern, sind Kindertagespflegepersonen ein elementarer Bestandteil im Kinderschutz. Mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz haben Kindertagespflegepersonen durch §8a Abs. 5 SGB VIII seit 2021 verbindlich eine Mitverantwortung zum Schutz von Kindern, die sie betreuen. Hierzu unterzeichnen die Tagespflegepersonen zu Beginn ihrer Tätigkeit als Kindertagespflegperson die sogenannte Schutzvereinbarung, die diese Mitverantwortung nochmals genauer beschreibt.
Zur Unterstützung sind auf der Seite des Landratsamtes Freudenstadt, Hilfestellungen und Handreichungen zum Umgang bei Anzeichen einer Kindeswohlgefährdung zu finden. Zusätzlich sind hier die Kontaktdaten der insoweit erfahrenen Fachkräfte (IEF), die sie bei ihrer Einschätzung unterstützt, der Ansprechpartner:innen des Jugendamtes und weiterer Anlaufstellen vermerkt. Auch auf unserer Seite im Downloadbereich finden Sie die wichtigsten Unterlagen zum Thema Kinderschutz.
Selbstverständlich können Tageseltern bei Fragestellungen bezüglich des Themas Kinderschutz auch ihre zuständige Fachberatung kontaktieren und sich bei unseren Fortbildungen weitergehend informieren.