Für Eltern
Kindertagespflege ist eine familiennahe und flexible Form der Kinderbetreuung mit einem hohen Qualitätsniveau und einem gesetzlich verankerten Bildungsauftrag, der dem von Kindertageseinrichtungen gleichgestellt ist. Die Tageseltern sind flexibel und bieten Ihnen eine familienähnliche Betreuung. Kindertagespflege steht grundsätzlich allen Kindern von 0-14 Jahren offen.
-
Betreuung im Haushalt der Tagespflegeperson („klassische“ oder häusliche Kindertagespflege)
-
Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen (TIGER)
- Betreuung im Haushalt der Eltern
Betreuungsformen
- Eine Tagespflegeperson betreut alleine eine Gruppe von maximal 5 Kindern gleichzeitig.
- Zwei oder mehr Betreuungspersonen schließen sich zu einer sogenannten Großtagespflegestelle zusammen. Zwei oder mehr Tagespflegepersonen können hier eine Gruppe von 7 Kindern bzw. 9 Kindern (wenn mind. eine TPP Fachkraft ist) gleichzeitig betreuen.
Beide Formen- egal ob einzelne Tagespflegeperson oder Team, können entweder im eigenen Haushalt oder in anderen geeigneten Räumen (z.B. angemietete Räume) stattfinden.
Voraussetzungen für die finanzielle Förderung der Kindertagespflege durch das Jugendamt
Das Jugendamt fördert die Kindertagespflege unter folgenden Voraussetzungen:
Für Kinder von 0-1 Jahr und von 3-14 Jahren sind Berufstätigkeit, Arbeitssuche, Ausbildung, Bildungsmaßnahme (auch Sprachkurs), Maßnahme der Eingliederung in Arbeit oder sonstige Gründe (z.B. besondere soziale Belastungen) die Grundlage zur Berechnung der Betreuungsstunden. Für 3-14 jährige Kinder ist die Betreuung in Tagespflege in Ergänzung zur Einrichtung (Kindergarten/ Schule) möglich und förderfähig, sofern dies aus beruflichen Gründen benötigt wird.
Alle Kinder zwischen 1 und 3 Jahren können darüber hinaus im Rahmen des Rechtsanspruches (seit 01.08.2013) auch ohne (berufliche) Begründung bis zu 20 Stunden/ Woche in Tagespflege betreut werden. Die Mindestbetreuungszeit beträgt 8 Stunden/ Woche verteilt auf max. 2 Tage/ Woche oder mind. 6 Stunden an einem Tag der Woche.
Eltern können darüber hinaus auch privat bezahlte Betreuungszeit in Anspruch nehmen.
Betreuungsstunden in der Kindertagespflege, die vom Jugendamt gefördert werden, werden im Landkreis als monatliches Stundenkontingent pauschal gebucht.
Anhand des Bedarfs der Eltern (Rechtsanspruch oder berufliche Begründung) wird gemeinsam mit dem Tageselternverein ein monatlicher Stundenumfang ermittelt. Dieser bildet die Grundlage des Elternbeitrages und der Geldleistung, die die Tagespflegeperson erhält.
Elternbeitrag ab 01.01.2024
bei einem Kind
|
|
2,50 €/ Stunde
|
bei zwei Kindern
|
|
1,96 €/ Stunde
|
bei drei Kindern
|
|
1,30 €/ Stunde
|
bei vier + Kindern
|
|
0,43 €/ Stunde
|
Bei geringfügigem Einkommen kann beim Jugendamt ein Antrag auf Erlass des Kostenbeitrages gestellt werden. Eltern, die Leistungen nach dem Wohngeldgesetz, SGB II, SGB XII, oder Kindergeldgesetz (Kindergeldzuschlag) beziehen können auf Nachweis vom Kostenbeitrag befreit werden. Den entsprechenden Antrag finden Sie hier.
Weitere Informationen zur Kindertagespflege als Betreuungsform finden Sie in der Broschüre des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend "Kindertagespflege: die familiennahe Alternative - Ein Leitfaden für Eltern".
Wenn Sie Betreuung für Ihr Kind suchen beraten wir Sie gerne in einem persönlichen Gespräch. Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrer Fachberaterin oder füllen Sie unser Anfrageformular online aus!