Für Eltern
Die Kindertagespflege bietet eine familiennahe und flexible Form der Kinderbetreuung, die sich durch ein hohes Qualitätsniveau und einen gesetzlich verankerten Bildungsauftrag auszeichnet. Sie steht auf einer Ebene mit der Betreuung in Kindertageseinrichtungen und richtet sich grundsätzlich an Kinder von 0 bis 14 Jahren.
Betreuungsorte in der Kindertagespflege
Die Betreuung kann an verschiedenen Orten stattfinden:
- Im Haushalt der Tagespflegeperson („klassische“ oder häusliche Kindertagespflege)
- In anderen geeigneten Räumen ("TIGER")
- Im Haushalt der Eltern
Betreuungsformen
- Eine Tagespflegeperson betreut in der Regel bis zu fünf Kinder gleichzeitig.
- Zwei oder mehr Betreuungspersonen können sich zu einer Großtagespflegestelle zusammenschließen und je nach Qualifikation bis zu sieben oder neun Kinder gleichzeitig betreuen.
Beide Betreuungsformen können sowohl im privaten Haushalt als auch in anderen geeigneten Räumen stattfinden.
Fördervoraussetzungen durch das Jugendamt
Die finanzielle Förderung der Kindertagespflege durch das Jugendamt erfolgt unter bestimmten Voraussetzungen:
- Für Kinder von 0 bis 1 Jahr und von 3 bis 14 Jahren: Betreuung ist förderfähig, wenn die Eltern berufstätig, in Ausbildung, auf Arbeitssuche, in einer Bildungsmaßnahme (z. B. Sprachkurs) oder in einer Eingliederungsmaßnahme sind. Auch besondere soziale Belastungen können berücksichtigt werden.
- Für Kinder zwischen 1 und 3 Jahren: Bis zu 20 Stunden Betreuung pro Woche sind im Rahmen des Rechtsanspruchs auch ohne berufliche Begründung möglich.
Die Mindestbetreuungszeit beträgt 8 Stunden pro Woche (verteilt auf maximal zwei Tage) oder mindestens 6 Stunden an einem Tag pro Woche. Ergänzend können privat bezahlte Betreuungszeiten vereinbart werden.
Stundenbuchung und Elternbeitrag
Die Buchung der Betreuungsstunden erfolgt monatlich als Stundenkontingent. Der genaue Betreuungsumfang wird individuell in Zusammenarbeit mit dem Tageselternverein festgelegt.
Eltern zahlen für die gebuchten Stunden einen Eigenanteil an das Jugendamt. Dieser ist einkommensunabhängig und richtet sich nach der Anzahl der im Haushalt lebenden minderjährigen Kinder:
- 1 Kind: 2,50 €/Stunde
- 2 Kinder: 1,96 €/Stunde
- 3 Kinder: 1,30 €/Stunde
- 4+ Kinder: 0,43 €/Stunde
Bei geringem Einkommen oder dem Bezug bestimmter Sozialleistungen kann ein Antrag auf Erlass des Kostenbeitrages gestellt werden.
Weitere Informationen
Ausführliche Details zur Kindertagespflege sind in der Broschüre „Kindertagespflege: die familiennahe Alternative – Ein Leitfaden für Eltern“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zu finden.
Für die individuelle Beratung und Unterstützung bei der Suche nach einer geeigneten Betreuungsmöglichkeit steht die Fachberatung des Tageselternvereins zur Verfügung.