Von 07.11.2018 19:30 bis 07.11.2018 21:45
Veröffentlicht von Schreitmüller Diane
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„Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. Die Pflege und Erziehung der Kinder ist das Recht und die Pflicht der Eltern. Tagespflegepersonen sollen die Erziehung und Bildung in der Familie unterstützen und ergänzen, und dabei zum Wohl der Kinder mit den Fachkräften der Kindertagespflege zusammenarbeiten“. Soweit die Aussagen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes.
Die wichtigsten Inhalte:
Referentin: Sabine Winter-Fieler (Sozialarbeiterin, Kindertagespflegedienst)